Lexikon
Wiederkaufsrecht
Das Wiederkaufsrecht behält dem Verkäufer das Recht vor, das verkaufte Objekt zu einem späteren Zeitpunkt vom Käufer wieder zurückkaufen. Dieses muss im Kaufvertrag festgeschrieben sein.
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Das Wiederkaufsrecht behält dem Verkäufer das Recht vor, das verkaufte Objekt zu einem späteren Zeitpunkt vom Käufer wieder zurückkaufen. Dieses muss im Kaufvertrag festgeschrieben sein.