Lexikon
Vollgeschoss
Eine Etage wird als Vollgeschoss bezeichnet, wenn diese mindestens eine Höhe von 2,3 Metern aufweist. Nicht dazu zählen Zwischendecken, Zwischenböden oder unbegehbare Hohlräume.
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Eine Etage wird als Vollgeschoss bezeichnet, wenn diese mindestens eine Höhe von 2,3 Metern aufweist. Nicht dazu zählen Zwischendecken, Zwischenböden oder unbegehbare Hohlräume.