Lexikon
Sondernutzungsrecht
Ein Sondernutzungsrecht befugt einen Wohnungseigentümer einen bestimmten Bereich eines gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen. Zum Tragen kommt dies beispielsweise bei Kfz-Stellplätzen oder Gartenteilflächen.
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Ein Sondernutzungsrecht befugt einen Wohnungseigentümer einen bestimmten Bereich eines gemeinschaftlichen Eigentums alleine zu nutzen. Zum Tragen kommt dies beispielsweise bei Kfz-Stellplätzen oder Gartenteilflächen.