Lexikon
Nießbrauch
Wenn eine Person das Anrecht auf Nießbrauch für ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt, kann sie dieses als Eigentümer wirtschaftlich für Ertragszwecke nutzen. Es ist weder vererbbar noch veräußerbar.
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Wenn eine Person das Anrecht auf Nießbrauch für ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt, kann sie dieses als Eigentümer wirtschaftlich für Ertragszwecke nutzen. Es ist weder vererbbar noch veräußerbar.