Lexikon
Nachrang
Einträge die nachträglich im Grundbuch vorgenommen werden, werden als Nachrang bezeichnet. Je höher die Rangstelle, desto mehr Gewicht hat das Recht bzw. der Anspruch des jeweiligen Eintrags.
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Einträge die nachträglich im Grundbuch vorgenommen werden, werden als Nachrang bezeichnet. Je höher die Rangstelle, desto mehr Gewicht hat das Recht bzw. der Anspruch des jeweiligen Eintrags.