Lexikon
Bürgschaft
Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. Beim Hauskauf würde diese zum Beispiel die Zahlungen des Käufers absichern.
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Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen. Beim Hauskauf würde diese zum Beispiel die Zahlungen des Käufers absichern.