Lexikon
Bauabzugssteuer
Zum Schutz vor illegaler Beschäftigung müssen seit 2002 Bauabzugssteuer in Höhe von 15% für Bauleistungen an das Finanzamt abgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Bauunternehmer und Vermieter davon befreien lassen.